SUP-Verleih

Da Zoey's ja quasi von Wasser umgeben ist,
liegt nichts näher, als dieses Element auch zum Stand-Up-Paddeln zu nutzen.
Ich bin sehr froh, mit Starboard einen hervorragenden Hersteller an der Seite zu haben,
um euch in dieser Saison auch die ganz neuen

Starboard iGO DL ROLL Deluxe Lite


SUPs in  10.8 x 33 und 11.2 x 31+ zum Verleih anzubieten.

2h / 25€
Tagesmiete 35€

Mietbedingungen und Haftungsausschluss

Mietbedingungen für Zoey's SUPs

1. Übergabe des SUPs an Dritte
Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das SUP an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem SUP durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

2. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das SUP zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des SUPs wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die verlängerte Mietzeit (in Tagen) wird der Preis nacherhoben.

3. Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder ist für sich selbst und das SUP verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei Übernahme des SUPs, erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des SUPs an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Vermieter ist in keinem Fall haftbar zu machen, Schadensersatz wird in keinem Fall gewährt. Der Mieter nutzt das SUP auf eigenes Risiko bzw. auf eigene Verantwortung.

4. Haftung des Mieters
Mit der Übergabe des SUPs einschließlich Zubehör geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr
auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen, wenn er das SUP beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das SUP in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

5. Nutzung des SUPs - Verbote
Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des SUPs, der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen Person/en bzw. eine Nutzung, bei der das SUP offensichtlich einen Schaden erleiden kann.

Der Mieter hat sich über Befahrensregelungen des befahrenen Gewässers eigenständig zu informieren. Informationen sind z.B. unter https://www.kanu-niedersachsen.de/Befahrungsregelungen/ zu finden.

6. Schäden am SUP und dessen Zubehör
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen.  

Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden und für Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. 

Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten durch erneute Reparatur. 


7. Diebstahl / Verlust
Der Mieter haftet grundsätzlich bei einem Diebstahl in Höhe des vollen Kaufpreises. Das SUP ist gegen Diebstahl zu schützen, wenn es nicht unmittelbar selbst bewegt wird. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Polizei weitergeleitet werden kann. 

8. Rückgabe des SUPs
Das SUP und dessen Zubehör gemäß Mietvertrag ist vollständig zurückzugeben.  Alle Schadensfälle sind  sofort anzuzeigen.


9. Kaution
Vor Ort ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro zu hinterlegen, die bei Rückgabe des SUPs im ordnungsgemäßen Zustand wieder erstattet wird.